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Vor allem Mieter, die schon eine längere Zeit in einer Mietwohnung leben stehen oftmals vor dem Problem, dass verschiedenste Dinge im Badezimmer, wie beispielsweise Fliesen, Dusche oder WC optisch nichtmehr ansehnlich sind und eine Badsanierung in ihren Augen dringend nötig wäre. Doch hat der Mieter das Recht auf eine Badsanierung?
Bevor der Mieter eine Badsanierung in Angriff nimmt, bzw. in Auftrag gibt, ist er dazu verpflichtet, dies im Vorfeld mit dem Vermieter abzuklären. Wenn man also beispielsweise die Fliesen neu verlegen möchte, muss dies vorher unbedingt mit dem Vermieter abgesprochen sein. Bei kleineren Veränderungen benötigt der Mieter jedoch kein Einverständnis des Vermieters.
Der Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, dem Mieter eine Badsanierung zu bewilligen, d.h. der Mieter hat generell keinen Rechtsanspruch auf eine Sanierung des Bades. Das Amtsgericht Coesfeld hat in einem Urteil beschlossen, dass eine Akzeptanz des Mieters hinsichtlich gewöhnlicher bzw. normaler Verschleißerscheinungen Pflicht ist.
Der Vermieter ist erst dann verpflichtet eine Badsanierung einzuleiten bzw. die Badeinrichtung erneuern oder reparieren zu lassen, wenn Teile aus dem Badezimmer aufgrund von Schäden nichtmehr voll und ganz genutzt bzw. benutzt werden können. Beispielsweise ist der Vermieter bei einem erheblichen Schaden an der Badewannenbeschichtung verpflichtet, diese zu erneuern oder neu beschichten zu lassen.
Größere Veränderungen der Badeinrichtung, wie bspw. neue Sanitäreinrichtungen oder Badfliesen sind vorher mit dem Vermieter abzusprechen. Wichtig ist hierbei, dass die darauffolgende Vereinbarung in schriftlicher Form festgehalten wird. Die folgenden Dinge sollten unbedingt in der Vereinbarung geregelt sein. Zunächst einmal ist es wichtig, die bei der Badsanierung geplanten Veränderungen festzuhalten. Auch sollte in der Vereinbarung geregelt sein, wer für die Kostenübernahme zuständig ist und ob diese eventuell beim Auszug des Mieters erstattet werden. Des Weiteren sollte der Zeitpunkt bzw. der Zeitraum und die tägliche Urzeit der Badsanierungsarbeiten in schriftlicher Form festgehalten und geregelt werden. Von großer Wichtigkeit ist auch die Regelung, dass die Herstellung des Ursprungszustandes seitens des Mieters nach dem Auszug aus der Wohnung nicht notwendig ist.
Wenn in einem gefliesten Bad z.B. kein Spiegel, kein Regal, keine Halterungen usw. vorhanden sind, ist der Mieter laut Landesgericht Hamburg berechtigt, zu bohren. Jedoch sollte man als Mieter beachten, nicht zu viel, bzw. nicht an Stellen, an denen es nicht nötig ist zu bohren. Ansonsten ist der Vermieter berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Flächen, welche als geeignet betrachtet werden sind beispielsweise Fugen. Die zurückgebliebenen Bohrlöcher müssen dann im Falle der Festlegung von Schönheitsreparaturen nach Beendigung des Mietverhältnisses verspachtelt werden.
Veränderungen des Badezimmers oder der Badeinrichtung, die nicht mit dem Vermieter abgesprochen werden müssen sind beispielsweise auch das Austauschen von Handtuchhaltern, des Duschvorhangs, des WC-Sitzes usw. Außerdem darf der Mieter selbstständig Badmöbel, Spiegel, Lampen usw. anbringen.
Wenn in Bestandsbauten eine Badsanierung vorgenommen werden muss, können zumeist die gegebenen Räumlichkeiten nicht, kaum oder nur sehr schwer verändert werden. Auch wenn große und lichtdurchflutete Badezimmer für viele faszinierend sind, stehen zahlreiche Menschen vor der Aufgabe ihr unter zehn Quadratmeter kleines Badezimmer möglichst stilvoll erscheinen zu lassen.
In den Neubauten hingegen wird häufig darauf Acht gegeben, dass die Flächen der Badezimmer größer sind, sodass diese auch mehr Raum für Badsanierungen, Badrenovierungen und für eine stilvolle Badeinrichtung bieten. Wer Luxus liebt und ein kleineres Badezimmer besitzt, kann diesen aber auch dort verwirklichen. Erforderlich sind dafür aber zumeist Einfallsreichtum und Innovation in der Herangehensweise. Außerdem ist eine professionelle Kenntnis über die gegenwärtige Sanitärtechnik, verschiedenste Marktangebote und baulichen Verfahrensweisen Voraussetzung.
Vor einer Badsanierung sollte gut geplant und überlegt vorgegangen werden. Zunächst einmal sollte man hinterfragen, inwieweit man bisher mit der Badsituation sowie Badeinrichtung zufrieden war, ob Badewanne, WC, Waschbecken usw. an der richtigen Stelle sind, was erneuerungsbedürftig ist und ob eventuell ein ganz neues Konzept die Badeinrichtung bestimmen soll.
Vor der Badsanierung ist es wichtig, dass man das Badezimmer vermisst und einen Grundriss erstellt, um für weitere Planungen sowie Diskussionen und Gespräche mit den Fachleuten gerüstet zu sein. Zunächst einmal kann das Bad mit dem alt bewährten Gliedermaßstab vermessen werden. Wenn es an der Zeit ist, erfolgt durch die Handwerker dann sowieso nochmal eine ganz genaue Vermessung. Für die Zeichnung empfehlen sich Millimeterpapier oder auch dafür vorgesehene Computerprogramme. Bei der Zeichnung des Grundrisses sind vor allem Türen mit Öffnungsradien, verwinkelte Ecken, Fenster, verschiedenste Einbauten, Stufen und andere wichtige Details nicht zu vergessen. Sehr wichtig ist auch die Positionierung von Sanitärobjekten, verschiedenen Anschlüssen, Boilern und Heizkörpern.
Man sollte sich im Vorfeld Fragen, über welche Probleme man sich im Bad am meisten ärgert, was unpraktisch erscheint, ob das Bad beispielsweise zu dunkel ist, ob es Dinge gibt, die stören oder fehlen usw. Je prägnanter und genauer die wahrgenommenen Defizite und Mängel im Bad beschrieben und definiert werden, umso besser kann es auch gelingen, unerwünschte Zustände im neuen Badezimmer zu beseitigen und dieses nach der Badsanierung funktioneller, schöner, ergonomischer und stilvoller erscheinen zu lassen.
Natürlich sind diese ersten Maßnahmen mit viel Aufwand verbunden und deshalb kann man hierfür auch einen Fachbetrieb beauftragen. Dabei wäre beispielsweise schon die erste Vermessung millimetergenau und auch die Erfahrungen der Profis sind sehr vorteilhaft für diese erste Planungsphase. Beispielsweise kann die Situation im Bad dadurch viel umfassender und auch objektiver bewertet werden. Sowohl die Funktionalität, als auch der technische und bauliche Zustand bspw. der Installationen oder Ableitungen, die man sonst nicht sehen kann, werden von den Experten genauestens unter die Lupe genommen.
Des Weiteren ist auch die Abschätzung notwendig, inwieweit Wärme- und Schalldämmung erforderlich sind, ob eine hinreichende Luftentfeuchtung gegeben ist, sodass das Anlaufen von Spiegeln, Wänden und Fenstern in Zukunft möglichst vermieden werden kann.
Fachleute haben auch den Blick dafür, inwieweit es über die bisherigen Überlegungen hinaus im Bad Möglichkeiten gibt, Dinge umzugestalten, zu erweitern, Zwischenwände einzuziehen, die Badeinrichtung zu optimieren usw.
Vor allem auch bei sehr kleinen Bädern können Experten Möglichkeiten aufzeigen, diese so zu verändern, wie es vorher oft kaum denkbar gewesen wäre. Eine Badsanierung die von Beginn an mit einer kompetenten Firma aus der Region geplant wird ist daher in jedem Fall sehr sinnvoll.